Die PES-Statistik dient dazu, Erkenntnisse über Gründe und Umfang des temporären Unterrichtsausfalls, über Vertretungsbedarf und Regulierungsverhalten zu gewinnen. Dazu wird das statistische Datenmaterial ausgewertet.
Die PES-Schulen dokumentieren mithilfe eines internetgestützten Statistik-Erhebungsverfahrens monatlich den Vertretungsbedarf bezüglich eines vorübergehenden Ausfalls bis acht Wochen und die ergriffenen Regulierungsmaßnahmen.
Die aggregierten Daten werden dem Landtag in Form eines Berichts zur Verfügung gestellt und sind auf der Homepage des Ministeriums für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Erfüllung der Statistikpflicht wird vom Landesrechnungshof überwacht.
Die Fortbildung setzt sich intensiv mit der Erstellung der monatlichen PES-Statistik auseinander und gliedert sich in die folgenden Teilbereiche:
1. Theorieteil: Sinn und Zweck der Statistik; Stellenwert; Landtagsbericht,
2. Einführung und Handhabung: Erfassung des Bedarfs und Regulierung; Abgabefristen; Prüfung auf Plausibilität,
3. Vorstellung von Fallbeispielen: Vertretung von Unterricht; Kompensation von Anrechnungsstunden; Mehrarbeitsanordnung,
4. Übungsteil: Bearbeitung vorgegebener und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitgebrachter Fallbeispiele.
Diese Fortbildung ist mit drei Zeitstunden angesetzt. Für die Vor- und Nachbereitung ist ein Zeitansatz von zwei Stunden einzuplanen. Daraus ergibt sich eine Gesamtfortbildungszeit von fünf Stunden.
Diese Veranstaltung ist gleichzeitig Wahlpflichtveranstaltung für die verpflichtende Fortbildung neuer Schulleiterinnen und Schulleiter aus dem Handlungsfeld "Verwaltung/Schulrecht".
Zielgruppen
Schulleitung Lehrerinnen und Lehrer Sonstige
Schularten
Berufsbildende Schule Förderschule Grundschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Realschule plus