Qualifizierung Schwimmen: Unterrichtsberechtigung Schwimmen in der ADD Region Neustadt - Mainz Teil 2
Schulveranstaltungen sind durch die Verwaltungsvorschrift des MBWW vom 14. Juni 1999 (1544A - 51 710/30) geregelt.
Im Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte mit Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis/-befugnis für das Fach Sport eingesetzt werden sowie Lehrkräfte, die eine Erlaubnis der Schulbehörde zur Erteilung von Schwimmunterricht vorweisen. Hierfür benötigen Lehrkräfte drei Tage Fortbildung in Didaktik und Methodik des Schwimmens über das PL sowie das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (in Eigenregie zu erwerben).
Die Qualifizierung wird in hybrider Form durchgeführt, die Theorieteile finden am Tag der Praxisveranstaltungen nachmittags von 15 bis 17 Uhr statt.
Am dritten Praxistag findet keine Nachmittagssitzung statt, stattdessen wird die Qualifizierung am 27.06.2023 mit einer E-Session eröffnet.
Die Anmeldung ist nur für den ersten Teil notwendig, Teil 2 wird automatisch mitgebucht!
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der regionalen Ausschreibung der Veranstaltung keine Übernachtung durch das PL organisiert wird.
Die Teilnahme ist nur aktiv möglich und ist vollständig mit allen Theorieteilen zu absolvieren.
Zielgruppen
Lehrerinnen und Lehrer Lehrkräfte in den ersten Berufsjahren Pädagogische Fachkräfte
Schularten
Grundschule Förderschule
Schwerpunkt
Lehrpläne und Bildungsstandards in den Fächern, Kompetenzorientierung
Stichworte
Schwimmen
Qualifizierung
ADD Region Neustadt an der Weinstraße
Sport
Sportunterricht
Schulsport