Aktualität:
Die von der BAM nach §5 SprengG erteilten Zulassungen für Airbag und Gurtstraffereinheiten von Kraftfahrzeugen weisen für diese einbaufertigen Gegenstände eine Zuordnung als pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der Kategorien P1 auf. Diese Zulassungen werden an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal, wie in §7 und §14 Sprengstoffgesetz und im BGV B5 für "Explosivstoffe - Allgemeine Vorschriften" vorgeschrieben, erlaubt ist.
Verortung des Fortbildungsinhalts im Kfz-Rahmenlehrplan:
- Lernfeld 9 (Serviceaufgaben an Komfort- und Sicherheitssystemen durchführen)
Ziele:
Erkennen und Wissen um die Gefahren und Risiken beim Umgang mit pyrotechnischen Systemen. Vermeiden von Fehlern bei Arbeiten an Systemen, die im Zusammenhang mit der Pyrotechnik stehen. Hinweise auf die fachliche Vorgehensweise bei der Fehlerauslese und der Fehlersuche.
Durch die Teilnahme wird die Berechtigung erlangt, am Airbag- und Gurtstraffersystem, und an Systemen, die damit im Zusammenhang stehen, arbeiten zu dürfen. Bei entstehenden Schäden im Umgang mit den Systemen wird durch die Teilnahme der Versicherungsanspruch aufrechterhalten.
Fortbildungsinhalte:
- Historie der Airbags und Gurtstraffer
- Handhabung der sprengstoffgezündeten Insassenschutzsysteme
- Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme
- Mögliche Funktionsfehler und Methoden zu ihrer Behebung
- Rechtliche Handhabung
- Zuständigkeit in diesem Bereich
- Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
- Anzeigeverfahren und Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Testfragebogen zur Erlangung der Sachkunde
Wichtig:
- Anfallende Reisekosten werden gemäß dem Landesreisekostengesetz erstattet.
Zielgruppen
Lehrerinnen und Lehrer
Schularten
Berufsbildende Schule
Kompetenzen & Niveau
Niveau 2 - Fortgeschrittene Niveau 3 - Expertinnen und Experten
Schwerpunkt
Lehrpläne und Bildungsstandards in den Fächern, Kompetenzorientierung